Die hier praktizierten Reiki-Behandlungen (vgl. Urteil des BVG vom 02.03.2004 – Formen des geistigen Heilens) und sind kein Ersatz für notwendige medizinische Behandlungen.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Hand auflegen oder Heilen durch Beten praktizieren, unterscheiden sich völlig in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie in der äußeren Erscheinung von Ärzten und Heilpraktikern. Das Heilpraktikergesetz tritt daher nicht in Kraft.
„Geistiges Heilen Reiki dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und eröffnet dem Menschen ggf. neue Wege des Heilungsprozesses.“
Die Geistheilung kann Hand in Hand mit Ihrem Arzt / Heilpraktiker / Psychologen / Psychiater gehen, wenn diese dafür offen sind. In vielen Ländern ist diese Praxis schon lange Realität!
Diese Behandlung ist kein Ersatz für den Besuch bei einen Arzt / Heilpraktiker.
Ein geistiger Heiler ohne Heilpraktikererlaubnis stellt keine Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.